Öffentliche Auslegung im Verfahren zur 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 „Niederkassel"
In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 30.09.2021 wurde die 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 „Niederkassel“ beschlossen. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat nun einen Entwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 02.07.2025 die Planungsgrundlage für die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 17 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1, Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).
Der Entwurf besteht aus
- einem Text,
- der Festsetzungskarte,
- der Entwicklungskarte,
- und der Anlagekarte (nicht Bestandteil der späteren Satzung).
Die Dokumente können über die Links am Ende dieses Textes heruntergeladen und eingesehen werden. Ebenso können an dieser Stelle die Zusammenstellungen der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken mit der jeweiligen Entscheidung des Kreistages hierzu eingesehen werden.
Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls
- beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum A 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Telefon 02241 / 13-3489),
- im Rathaus Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zu den üblichen Öffnungszeiten,
- und im Portal „Beteiligung NRW“
eingesehen werden.
Sie können in der Zeit vom 25. August 2025 bis zum 10. Oktober 2025 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorbringen. Hierfür steht Ihnen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung (siehe Link unten auf dieser Seite). Sie können Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an lp1-offenlagerhein-sieg-kreisde.
Veränderungsverbot
Gemäß § 48 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans weiter.
Siegburg, den 14.08.2025
i.V. gez. Svenja Udelhoven
Kreisdirektorin
Bereitgestellte Links
- Link zum Beteiligungsportal NRW – Öffentliche Auslegung Landschaftsplan Niederkassel (Öffnet in einem neuen Tab)
- Text Teil A Entwurf LP 1PDF-Datei1,09 MB
- Text Teil B/C Entwurf LP 1PDF-Datei1,47 MB
- Festsetzungskarte LP 1PDF-Datei6,34 MB
- Entwicklungskarte Entwurf LP 1PDF-Datei6,37 MB
- Anlagekarte Entwurf LP 1PDF-Datei5,55 MB
- Synopse Träger öffentlicher BelangePDF-Datei460,18 kB
- Synopse private EinwenderPDF-Datei310,27 kB
- Synopse Verbände und SonstigePDF-Datei682,20 kB