Wälder pflegen und fördern, Bachtäler erhalten, Vögeln und Insekten ausreichend Lebensraum geben, Natur und Landschaft schützen – all dies soll mit dem neuen Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ erreicht werden.
Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.
In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 02. Juli 2025 wurde der Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ als Satzung beschlossen und anschließend der höheren Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Köln) angezeigt. Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 12. März 2026 beschlossen, den Nebenbestimmungen der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 25. November 2025 als Ergebnis des Anzeigeverfahrens im Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter“ beizutreten.
Die Durchführung des Anzeigeverfahrens des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter“ wurde am 26. März 2026 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung ist der Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ in Kraft getreten.
Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Landschaftsplanes kann hier eingesehen werden: