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Rhein-Sieg aktuell

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger startet

Änderung des Landschaftsplans Nr. 10 Lohmar-Naafbachtal

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich vom 29. Januar 2024 bis zum 5. April 2024 an der 3. Änderung des Landschaftsplans Nr. 10 „Lohmar Naafbachtal“ beteiligen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 beschlossen.

Unter rhein-sieg-kreis.de/landschaftsplan-lohmar-naafbachtal gibt es im Internet Informationen zum Landschaftsplan sowie zu Möglichkeiten der Rückmeldung und zu Möglichkeiten, Anregungen einzubringen. Hierüber können auch die öffentliche Bekanntmachung sowie Text und Karten des Vorentwurfs eingesehen werden; alle Unterlagen liegen ebenso im Stadthaus Lohmar und in den Rathäusern in Neunkirchen und Much aus. Anregungen können zudem postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, oder per E-Mail an LP10-Frühz-Beteiligungrhein-sieg-kreisde eingereicht werden.

Mit dem Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung dürfen in geplanten Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, keine Änderungen vorgenommen werden. Auf die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen erstreckt sich dieses gesetzliche Verbot nicht. Das Plangebiet umfasst das Stadtgebiet Lohmar östlich der Autobahn A 3, das Gemeindegebiet von Neunkirchen-Seelscheid westlich der Zeithstraße sowie das Einzugsgebiet des oberen Naafbaches in der Gemeinde Much. Einzelgehöfte und Streusiedlungen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befinden sich in der Landschaft und sind somit in den Plan integriert. Geschlossene Ortschaften sind ausgenommen.

Welche Änderungen sind vorgesehen? Der Vorentwurf des Rhein-Sieg-Kreises sieht vor, Bachtäler und Teichlandschaften zu erhalten, Vernetzung zu fördern, Grünland zu schützen, Landschaft zukunftsfest zu machen.

26.01.2024/022

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