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Rhein-Sieg aktuell

Jetzt anmelden zur nächsten Fischerprüfung

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Im Frühjahr steht die nächste Fischerprüfung im Rhein-Sieg-Kreis an. Sie findet voraussichtlich ab Montag, 18. Mai 2026, an mehreren Tagen (Montag bis Freitag) im Kreishaus in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg statt.

Die Prüfung ist in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einen praktischen Part unterteilt. Im praktischen Teil geht es unter anderem um den waidgerechten Zusammenbau eines Angelgeräts. Auch sind anhand von Bildtafeln entsprechende Artenkenntnisse der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.

Personen unter 13 Jahren und Menschen, die unter Betreuung stehen, können nicht zur Prüfung zugelassen werden.

Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können bis spätestens Montag, 20. April 2026, über die Leiterinnen und Leiter der Vorbereitungskurse oder direkt bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, entweder postalisch an Rhein-Sieg-Kreis,- Der Landrat -, Untere Fischereibehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, oder per E-Mail an jagd-fischereirhein-sieg-kreisde gestellt werden. Eine Beantragung ist auch über www.rhein-sieg-kreis.de/fischerpruefung möglich.

Die Verwaltungsgebühr zur Fischerprüfung beträgt 50 Euro.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung nicht automatisch auch die Zulassung zur Fischerprüfung bedeutet. Wenn mehr Anträge eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zulassung für Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Sieg-Kreises nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Sofern darüber hinaus noch Kapazitäten bestehen, können auch Einwohnerinnen und Einwohner anderer Kreise und Städte zugelassen werden. Auch hier ist dann der Zeitpunkt des Antragseingangs entscheidend.

Die schriftlichen Einladungen zur Prüfung mit Angabe des genauen Prüfungstages und der Uhrzeit – voraussichtlicher Prüfungsbeginn ist jeweils um 9:00 Uhr beziehungsweise um 13:00 Uhr – werden etwa zwei Wochen vor Beginn der Prüfung auf dem Postweg versandt.

Die Antragstellenden werden gebeten, bei der Fischereibehörde erst nachzufragen, wenn bei ihnen auch eine Woche vor Prüfungsbeginn noch keine Einladung zur Teilnahme an der Fischerprüfung eingegangen sein sollte.

Bei bestandener Prüfung händigt die Untere Fischereibehörde ein Fischerprüfungszeugnis aus. Mit diesem können die neuen Fischerinnen und Fischer dann zu den Bürger- beziehungsweise Ordnungsämtern ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde gehen und sich den Fischereischein ausstellen lassen.

12.01.2026/006

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