Unwetter "Bernd" hat den Rhein-Sieg-Kreis hart getroffen. An dieser Stelle haben wir Hilfsmöglichkeiten und -angebote für von der Hochwasserkatastrophe betroffene Unternehmen zusammengestellt.
Aufbauhilfen für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen
Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen. Informationen zu den Aufbauhilfen des Landes NRW erhalten Sie hier:
Katastrophenerlass und Informationen zu steuerlichen Regelungen
Durch den vom Land NRW in Kraft gesetzten Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung NRW über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an eigengenutztem Wohneigentum. Diese können als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.
Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen.
Der Katastrophenerlass NRW und die einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind hier abrufbar:
Zinsfreie Sonderkreditprogramme
Die Kreissparkasse Köln und die Sparkasse KölnBonn haben zinsfreie Sofortkreditprogramme für Firmenkunden aufgelegt.
Das Programm der Kreissparkasse Köln für Firmenkunden hat ein Volumen von 25 Millionen Euro. Möglich sind Kreditbeträge zwischen 5.000 und 80.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Diese werden zinslos zur Verfügung gestellt.
Das Sonderkreditprogramm der Sparkasse KölnBonn ist ebenfalls zinslos. Es sind Darlehensbeträge von 2.5000 bis 80.000 Euro möglich bei einer Laufzeit von 12 bis 120 Monaten.
Die VR-Bank Rhein-Sieg hat ein zinsgünstiges Sofortkreditprogramm aufgelegt. Es können bis zu 20.000 Euro an Sofort-Liquiditätshilfen abgerufen werden. Der Zinssatz beträgt 2,5 Prozent bei einer maximalen Laufzeit von fünf Jahren. Hinweis: Die Beantragung muss bis 22. Juli 2021 erfolgen.
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bietet die KfW Bank Kredite mit einem Signalzins von 1 Prozent zur Behebung von Hochwasserschäden an. Das Maßnahmenpaket beträgt zunächst insgesamt 100 Millionen Euro. Hierzu stehen der KfW-Unternehmerkredit sowie der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Unternehmen, die bereits KfW- und ERP-Kredite in Anspruch nehmen, können über ihre Hausbank die vorübergehende Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen beantragen. Die in diesen Programmen bestehenden Möglichkeiten der Haftungsfreistellung für die Hausbanken gelten auch hier.
Die NRW.Bank hat in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen den NRW.BANK.Universalkredit umgestaltet. Es können Darlehen mit einem Zinssatz ab 0,01 Prozent und Höchstbeträgen von in der Regel bis 2 Millionen Euro bei Laufzeitvarianten bis 10 Jahre abgerufen werden.
Die NRW.BANK hat zwei neue Förderprogramme veröffentlicht: „NRW.BANK.Universalkredit zur Beseitigung von Unwetterschäden“ und „NRW.BANK.Liquiditätshilfe Unwetter“.
Als Soforthilfe der unwetterbedingten Schäden können gewerbliche Antragsteller mit diesem Programm zum Beispiel Ersatzinvestitionen für durch Unwetter beschädigte Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten finanzieren.
Zur Zwischenfinanzierung der Kosten zur Beseitigung von Unwetterschäden und zur Wiederherstellung der vom Hochwasser betroffenen kommunalen Infrastruktur stellt die NRW.Bank Kommunen außerdem die „NRW.BANK.Liquiditätshilfe Unwetter“ zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie im unten stehenden Fördersteckbrief.
Hier geht's zu den Sonderkreditprogrammen
Versicherungsleistungen
Die aktuellen Starkregenereignisse verursachen Schäden an Immobilien, Geschäftsräumen, Betriebseinrichtungen, Vorräten und Waren. Sind die ersten Schäden gesichtet, stellt sich schnell die Frage, was über die abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist. Überschwemmungen zählen zu den sogenannten „Elementarschäden“. Gemeinsam mit ihrem Versicherungsunternehmen sollten betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer erörtern, inwiefern die abgeschlossenen Versicherungsverträge Bausteine zur Absicherung von Elementarschäden enthalten. Dies kann folgende Versicherungen betreffen:
- Geschäftsgebäudeversicherung für den Betrieb bzw. die Geschäftsräume
- Geschäftsinhaltsversicherung für Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte
- Betriebsunterbrechungsversicherung für den Betriebsstillstand nach dem Schadenseintritt durch defekte Maschinen, unnutzbare Räumlichkeiten etc.
- Mietverlustversicherung für Miet- oder Pachtausfall
Der GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. - informiert hier, inwieweit Schäden durch Naturgefahren versichert sind:
Überregionales Sachverständigenverzeichnis
Die Begutachtung der Hochwasserschäden sollte grundsätzlich in Abstimmung mit der jeweiligen Versicherung erfolgen. So wird unter anderen sichergestellt, dass die Kosten der Begutachtung von der Versicherung getragen werden und das Gutachten von der Versicherung akzeptiert wird. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden oder Gründungsschäden hin. Diese haben ihre besondere Sachkunde auf ihren Bestellungsgebieten nachgewiesen.
Hier gelangen Sie zum überregionalen Sachverständigenverzeichnis:
Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe
Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, beruhen auf einem unabwendbaren Ereignis. Die Einführung von Kurzarbeit und damit die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld kommt u.a. aufgrund eines unabwendbares Ereignisses in Betracht.
Die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg berät Sie hierzu. Arbeitgeber der Region erreichen die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg montags bis freitags von 08:00 - 18:00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 0800 45555-20.
Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit finden Sie hier:
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Kontakt
- Zeiten
Ort
Wirtschaft
Mühlenstraße 51
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Referat Wirtschaftförderung und Strategische Kreisentwicklung
Postfach 1551
53705 Siegburg
Kontakt
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Plattform für Hilfegesuche und -angebote der Handwerkskammer zu Köln
Viele Handwerksbetriebe wollen nach der Hochwasserkatastrophe helfen oder sind sogar selbst betroffen und auf Hilfe angewiesen. Die Handwerkskammer zu Köln hat für die Koordination der Hilfsangebote und Hilfsgesuche eine Plattform errichtet.
Hier geht's zur Plattform "Unser Handwerk hilft":
Plattform für Hilfegesuche und -angebote des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft
Sie benötigen Hilfe oder möchten Ihre Hilfe anbieten? Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hat eine digitale Plattform, auf der bundesweite aktuelle Hilfsangebote und Gesuche gebündelt werden, für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen eingerichtet. Hier ist ebenfalls eine direkte Kontaktaufnehme mit den Unternehmen möglich.
Die Plattform können Sie hier erreichen: