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Verwaltung / Politik

Wiederaufbauhilfe Landwirtschaft

Finanzielle Unterstützung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Unternehmen der Landwirtschaft, Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sofern sie Eigentümerin oder Eigentümer, Besitzerin oder Besitzer oder sonstige dingliche Nutzungsberechtigte oder Pächterin oder Pächter land- oder forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich Teichflächen sind, können finanzielle Hilfen bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW einreichen.

Die jeweils zuständige Kreisstelle ist unter landwirtschaftskammer.de in der Rubrik "Ansprechpartner in der Region" zu finden.

Für Schäden an Flächen ist der Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfe 2021, Schädigung angebauter Kulturen, Aufwuchsschäden, zu stellen.

Für Schäden an Wirtschaftsgütern ist der Antrag auf Bewilligung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfen 2021, Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, sowie der Antrag auf Auszahlung von Starkregen- und Hochwasserbeihilfen 2021, Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zu stellen.

Die förderfähigen Kosten ergeben sich aus der Summe der Schäden an angebauten Kulturen, Wirtschaftsgütern, Wiederherstellungskosten und bei Aquakulturunternehmen aus Einkommenseinbußen. Dabei müssen die Schäden einen Betrag von 5.000 € übersteigen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.landwirtschaftskammer.de im Bereich "Förderung" unter "Ländlicher Raum und Wiederaufbauhilfe".

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