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Offenlegung des Entwurfs der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für das Haushaltsjahr 2022

Öffentliche Bekanntgabe - bereitgestellt am 24. Januar 2022

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises
für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom 24.01.2022 bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2022 durch den Kreistag (vorgesehen für den 31. März 2022) zu den Dienstzeiten der Kreisverwaltung (montags von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 6.00 Uhr bis 13.00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) am Informationsstand in der Eingangshalle des Kreishauses in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, sowie im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Auf die Bekanntmachung im Internet wird hiermit nach § 6 Abs. 1 i. V. m.
§ 8 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO NRW) hingewiesen.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab Beginn der Auslegung bis zum 24.02.2022 Einwendungen erheben.
Diese sind beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kämmerei, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.

Siegburg, den 18.01.2022

i.V. gez. Udelhoven
(Kreisdirektorin)

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