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Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 27. April 2022

Änderung des Geltungsbereiches der Landschaftspläne Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ und Nr. 10 „Naafbachtal“

Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 beschlossen: 

1) Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ wird um den Bereich verkleinert, der im Stadtgebiet Lohmar liegt. Das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans Nr. 7 wird für diesen Bereich beendet.  

2) Der Bereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 7, der auf dem Gebiet der Stadt Lohmar liegt, wird unverändert in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 10 „Naafbachtal“ aufgenommen und in das hierfür bereits beschlossene Änderungsverfahren integriert (Aufstellungsbeschluss für den hinzugefügten Gebietsteil). Dieser Landschaftsplan erhält die Bezeichnung Landschaftsplan Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal“.

Erläuterung:

Das Kreisgebiet ist in verschiedene Landschaftsplan-Gebiete aufgeteilt, die nicht immer nach kommunalen Verwaltungsgrenzen, sondern teilweise nach Naturräumen (z.B. LP Nr. 10 „Naafbachtal“, LP Nr. 15 „Wahner Heide“) erfolgt. Ein solcher naturräumlicher Ansatz ist fachlich begründet und hat grundsätzlich den Vorteil, einen einheitlichen Naturraum auch zeitlich und inhaltlich in einem Verfahren zu bearbeiten. Er hat aber auch Nachteile, wenn viele Kommunen in einem Landschaftsplan-Verfahren zu beteiligen sind. Das zeigt sich besonders bei der geplanten Neuaufstellung des Landschaftsplans Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ (LP 7), der die Stadtgebiete von Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin und Lohmar ganz oder teilweise abdeckt. Der Verfahrensaufwand kann dadurch erheblich steigen. 

Im Rahmen der Neuaufstellung des LP 7 haben sich auch die Gremien der Stadt Lohmar mit dem Vorentwurf befasst. Dabei wurde thematisiert, dass das Stadtgebiet Lohmar durch zwei Landschaftspläne (zusammen mit dem Landschaftsplan Nr. 15 „Wahner Heide“ sogar durch drei Landschaftspläne) aufgeteilt wird, nämlich von den Landschaftsplänen Nr. 7 und Nr. 10 „Naafbachtal“ (LP 10). Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lohmar hat sich dafür ausgesprochen, die Gelegenheit der Neuaufstellung des LP 7 zu nutzen und das Stadtgebiet Lohmar einheitlich im Geltungsbereich des LP 10 abzubilden.  

Dem Vorschlag der Stadt Lohmar wurde gefolgt, indem der Lohmarer Teil des L 7 dort abgetrennt und dem LP 10 zugeschlagen wurde. Dabei werden die bisher gültigen Festsetzungen des LP 7 in den LP 10 unverändert überführt.

Das weitere Verfahren zur Neuaufstellung des LP 7 mit den nun anstehenden Beratungen im verfahrensbegleitenden Arbeitskreis wird sich dann nur noch auf die Städte Siegburg, Troisdorf und Sankt Augustin erstrecken. 

Der LP 10 wird parallel um den Bereich der Stadt Lohmar erweitert, der derzeit im Geltungsbereich des rechtskräftigen LP 7 liegt. Der LP 10, soll zukünftig den Namen Landschaftsplan Nr. 10 „Lohmar – Naafbachtal“ tragen. 

Landschaftsplanung - Änderung der Geltungsbereiche des LP 7 und LP 10
Bisherige Abgrenzung der Geltungsbereiche 

Bisherige Abgrenzung der Geltungsbereiche

Neue Abgrenzung der Geltungsbereiche
(LP 7: Fortführung Neuaufstellung; LP 10: Änderungsverfahren)

Neue Abgrenzung der Geltungsbereiche

Bei zukünftigen Verfahren zur Aufstellung der Landschaftspläne „Much“ und „Neunkirchen-Seelscheid“ soll der gesamte bauliche Außenbereich dieser Gemeinden jeweils in einen einzigen (kommunal abgegrenzten) Landschaftsplan überführt werden.

Unabhängig von der beschriebenen Vorgehensweise bleiben die Darstellungen und Festsetzungen des rechtskräftigen LP 7 auf dem Stadtgebiet Lohmar im neu abgegrenzten LP 10 bis zum Abschluss des beschlossenen Änderungsverfahrens zum LP 10 weiterhin gültig. 

Weitere Informationen über die Landschaftsplanung sowie die Landschaftspläne Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ und Nr. 10 „Naafbachtal“ werden hier bereitgestellt.

https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_66/Abteilung_66.4/Landschaftsplanung.php (Öffnet in einem neuen Tab)

 
Siegburg, den 19.04.2022

gez. Sebastian Schuster
Der Landrat

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