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Amt für Umwelt- und Naturschutz

Landschaftsplanung

Beschreibung

Das zentrale Instrument für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege einer Landschaft ist der Landschaftsplan. Er dient der Sicherung und Verbesserung schutzwürdiger Gebiete mit ihrer gesamten Pflanzen- und Tierwelt und der Entwicklung und Optimierung von einzelnen Teilen der gesamten Landschaft. 

Der Landschaftsplan bezieht sich nur auf die freie Landschaft (baulicher Außenbereich) und wird auf der Grundlage eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens aufgestellt, unter Beteiligung der Bürgerschaft sowie der Träger öffentlicher Belange. 

Der Landschaftsplan wird als Satzung des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen. Die Ziele und Erfordernisse der Landes- und Regionalplanung sind zu beachten. 

Der Landschaftsplan besteht aus einem Textteil sowie der Entwicklungs- und der Festsetzungskarte. Er   

  • stellt die Entwicklungsziele dar,
  • setzt Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile fest,
  • enthält Festsetzungen über die Zweckbestimmung von Brachflächen,
  • trifft Festsetzungen für die forstliche Nutzung
  • setzt Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen fest und
  • enthält die Kennzeichnung des Biotopverbundes

Träger der Landschaftsplanung sind die Kreise und die kreisfreien Städte.

Zu weiteren Informationen und den aktuell gültigen Plänen gelangen Sie über den Abschnitt "Links und Downloads".

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