Beschreibung
Das zentrale Instrument für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege einer Landschaft ist der Landschaftsplan. Er dient der Sicherung und Verbesserung schutzwürdiger Gebiete mit ihrer gesamten Pflanzen- und Tierwelt und der Entwicklung und Optimierung von einzelnen Teilen der gesamten Landschaft.
Der Landschaftsplan bezieht sich nur auf die freie Landschaft (baulicher Außenbereich) und wird auf der Grundlage eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens aufgestellt, unter Beteiligung der Bürgerschaft sowie der Träger öffentlicher Belange.
Der Landschaftsplan wird als Satzung des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen. Die Ziele und Erfordernisse der Landes- und Regionalplanung sind zu beachten.
Der Landschaftsplan besteht aus einem Textteil sowie der Entwicklungs- und der Festsetzungskarte. Er
- stellt die Entwicklungsziele dar,
- setzt Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile fest,
- enthält Festsetzungen über die Zweckbestimmung von Brachflächen,
- trifft Festsetzungen für die forstliche Nutzung
- setzt Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen fest und
- enthält die Kennzeichnung des Biotopverbundes
Träger der Landschaftsplanung sind die Kreise und die kreisfreien Städte.
Details
Rechtsgrundlagen
- Bundesnaturschutzgesetz
- Landesnaturschutzgesetz
Besonderheiten
Die Entwicklungsziele der Landschaftspläne haben den Status der „Behördenverbindlichkeit“, das heißt, sie sind bei allen behördlichen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
Die Festsetzungen sind für jede Bürgerin und jeden Bürger verbindlich.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Sabine Lwowski | 02241 132508 | sabine.lwowskirhein-sieg-kreisde | |
Georg Persch | Abteilungsleitung | 02241 133474 | georg.perschrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Hier können Sie Text und Karten des Vorentwurfes vom Landschaftsplan Nr. 7 einsehen und herunterladen.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr