Erneute Öffentliche Auslegung im Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter"
In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 04.04.2017 wurde die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter“ beschlossen. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat nach der letzten Offenlage im Jahr 2023 jetzt einen erneuten Entwurf erarbeitet.
Nach Beschluss des Kreistages am 12.12.2024 ist dieser 2. Entwurf die Planungsgrundlage für die erneute öffentliche Auslegung nach § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW dürfen bei der erneuten Auslegung nur Bedenken und Anregungen vorgebracht werden, die sich auf die geänderten oder ergänzten Teile beziehen.
Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.
Der Entwurf besteht aus
- einem Text
- der Entwicklungskarte
- der Festsetzungskarte und
- der Anlagekarte (nicht Bestandteil der späteren Satzung)
Die Dokumente können über die Links am Ende dieses Textes heruntergeladen und eingesehen werden. Ebenso können an dieser Stelle die Zusammenstellungen der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit der jeweiligen Entscheidung des Kreistages hierzu eingesehen werden.
Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls
- beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Telefon 02241 / 13-3440)
- im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter zu den üblichen Öffnungszeiten
- auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW
eingesehen werden.
Sie können in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis zum 14. März 2025 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorbringen. Hierfür steht Ihnen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung (siehe Link unten auf dieser Seite). Sie können Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an LP3-offenlagerhein-sieg-kreisde.
Veränderungsverbot
Gemäß § 48 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen vom Start der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten der Landschaftspläne weiter.
Siegburg, den 27.01.2025
gez. Sebastian Schuster
Landrat
Bereitgestellte Links
- Link zum Beteiligungsportal NRW – Erneute Öffentliche Auslegung Landschaftsplan Alfter (Öffnet in einem neuen Tab)
- Text Teil A 2. Entwurf LP 3PDF-Datei2,52 MB
- Text Teil B/C 2. Entwurf LP 3PDF-Datei3,18 MB
- Entwicklungskarte 2. Entwurf LP 3PDF-Datei53,27 MB
- Festsetzungskarte 2. Entwurf LP 3PDF-Datei36,24 MB
- Anlagekarte 2. Entwurf LP 3PDF-Datei49,52 MB
- Synopse Träger öffentlicher BelangePDF-Datei976,97 kB
- Synopse Beteiligte VerbändePDF-Datei1,67 MB
- Synopse Private EinwenderPDF-Datei1,00 MB