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Öffentliche Zustellung Adelin-Gabriel Munteanu

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Adelin-Gabriel Munteanu - bereitgestellt am 30. April 2025

Die gegen Herrn Adelin-Gabriel Munteanu, letzte bekannte Anschrift: Amselweg 7 b, 53340 Meckenheim, erlassene Ordnungsverfügung vom 09.04.2025,

Aktenzeichen 364 7551 V SU – XK8160,

wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die Dokumente können beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kalkofenstr. 2, 53340 Meckenheim Z E05 , während der Dienststunden in Empfang genommen werden.

Meckenheim, 28.04.2025

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Im Auftrag
gez. Breuer

 

 

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