Inhalt anspringen
Unsere Verwaltung

Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung

Wenn Bürgerinnen und Bürgern wichtige Dokumente nicht zugestellt werden können, weil sie beispielsweise unbekannt verzogen sind, dann gibt es die Möglichkeit der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung. Das bedeutet, die Forderungen oder Beschlüsse werden veröffentlicht.

Hier finden Sie aktuelle Öffentliche Zustellungen der KreisverwaltungSuchergebnis als RSS-Feed

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.