Unsere Verwaltung
Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung
Wenn Bürgerinnen und Bürgern wichtige Dokumente nicht zugestellt werden können, weil sie beispielsweise unbekannt verzogen sind, dann gibt es die Möglichkeit der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung. Das bedeutet, die Forderungen oder Beschlüsse werden veröffentlicht.