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Öffentliche Zustellung Alexander Herari

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Alexander Herari - bereitgestellt am 13. August 2026

Das gegen Herrn Alexander Herari, letzte bekannte Anschrift, 43-y Armii, Hausnummer 21, Wohnung/Apartment 32, 142100 Podolsk, Oblast Moskau, erlassene Auskunftsersuchen sowie die Zahlungsaufforderung und Inverzugsetzung bezüglich seiner Unterhaltsverpflichtung vom 13.08.2026,

Aktenzeichen 51.33E-518961 F2 L,

wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Das Dokument kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum für die Gemeinden Eitorf und Windeck, Am Eichelkamp 17, 53783 Eitorf, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.

Eitorf, den 13.08.2026

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Im Auftrag
gez. Steiniger

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