Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Aynur Hikmetova Rufadova - bereitgestellt am 18. Februar 2026
Die gegen Frau Aynur Hikmetova Rufadova, unbekannt verzogen, erlassener Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 18.02.2026,
Aktenzeichen 51.33M-21-515708 A,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum Alfter, Swisttal, Wachtberg, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, während der Dienststunden im Zimmer 2.05 in Empfang genommen werden.
53340 Meckenheim, 18.02.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Groß