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Öffentliche Zustellung Ionut Pertea

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Ionut Pertea - bereitgestellt am 18. September 2025

Der gegen Pertea, Ionut, 107 RO-815200 Ianca, erlassene Bescheid vom 08.07.2025, 

Aktenzeichen: 36.12 73 12 – 23/24, 

kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht. 

Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an. 

Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Verkehrssicherung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 5.63 entgegengenommen werden. 

Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 

Siegburg, 15.09.2025

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Im Auftrag
gez. Gruhnert 

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