Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Ivan Dudka_2 - bereitgestellt am 30. April 2025
Die gegen Herrn Ivan Dudka, zuletzt unbekannten Aufenthaltes, erlassene Rechtswahrungsanzeige vom 29.04.2025,
Aktenzeichen 51.33M-54-518324 WL,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Die Rechtswahrungsanzeige kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum Alfter, Swisttal, Wachtberg, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, während der Dienststunden im Zimmer 2.05 in Empfang genommen werden.
53340 Meckenheim, 29.04.2025
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Groß