Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Jacek Gaidzis-Jacewicz - bereitgestellt am 22.07.2026
Die gegen Herrn Jacek Gaidzis-Jacewicz, zuletzt wohnhaft in Erntestr. 14, 51427 Bergisch-Gladbach, erlassene Mahnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 17.07.2026,
Kassenzeichen: 20.2 - 264000006395,
kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 in der aktuell gültigen Fassung (GV.NRW. S. 94) wird der Bescheid hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann durch den Adressaten oder einen bevollmächtigten Vertreter gegen Vorlage von Vollmacht und Lichtbildausweis bei dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Finanzwesen, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 10.07 abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen und dass durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Siegburg, den 17.07.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. A. Steimel