Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Maik Littau - bereitgestellt am 27. Juli 2026
Der gegen Herrn/Frau Maik Littau, wohnhaft: An der Alten Poststation 2, 53773 Hennef (Sieg), erlassene Bescheid vom 15.07.2026,
Aktenzeichen 36.21 29 / 03064539,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bescheid gilt gem. § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Straßenverkehrsamt, ‑ Führerscheinstelle -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in 53721 Siegburg, während der Dienststunden im Zimmer E 11 entgegengenommen werden.
Siegburg, 24.07.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Struß