Zustellung durch öffentliche Zustellung Mario Dreier - bereitgestellt am 23. September 2026
Die gegen Herrn Mario Dreier, letzte bekannte Anschrift Trierer Landstr. 64, 54516 Wittlich, erlassene Zahlungsaufforderung vom 18.09.2026,
Aktenzeichen 51.33E-515267 G3,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Dokument kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum für die Gemeinden Eitorf und Windeck, Am Eichelkamp 17, 53783 Eitorf, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.
Eitorf, den 18.09.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Strache