Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Miguel Abraxas Escamilla Hernandez- bereitgestellt am 25. März 2026
Das gegen Herrn Miguel Abraxas Escamilla Hernandes, letzte bekannte Anschrift, 03020 Mexico, Icacos 60-62, erlassene Auskunftsersuchen sowie die Zahlungsaufforderung und Inverzugsetzung bezüglich seiner Unterhaltsverpflichtung vom 12.03.2026,
Aktenzeichen 51.33E-516826 G2 L,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Dokument kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum für die Gemeinden Eitorf und Windeck, Am Eichelkamp 17, 53783 Eitorf, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.
Eitorf, den 12.03.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Hassel-Kurnatowski