Inhalt anspringen
Unsere Verwaltung

Öffentliche Zustellung Narcis-Marian Sandu

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Narcis-Marian Sandu - bereitgestellt am 11. September 2025

Die gegen Herrn Narcis-Marian Sandu, zuletzt wohnhaft Almaweg 2, 53347 Alfter, nach unbekannt verzogen, erlassene Rechtswahrungsanzeige vom 26.08.2025,

Aktenzeichen 51.33M-54-518610 AL,

wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Die Rechtswahrungsanzeige gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Die Rechtswahrungsanzeige kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum Alfter, Swisttal, Wachtberg, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, während der Dienststunden im Zimmer 2.05 in Empfang genommen werden.

53340 Meckenheim, 26.08.2025

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Im Auftrag
gez. Groß

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.