Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Noor Jameel Taher_1 - bereitgestellt am 27. Oktober 2025
Die gegen Frau Noor Jameel Taher, unbekannt verzogen, erlassene Rechtswahrungsanzeige vom 20.10.2025,
Aktenzeichen 51.33M-09-516330 A,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Rechtswahrungsanzeige gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Die Rechtswahrungsanzeige kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum Alfter, Swisttal, Wachtberg, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, während der Dienststunden im Zimmer 2.05 in Empfang genommen werden.
53340 Meckenheim, 21.10.2025
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Groß