Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Olga Bauer - bereitgestellt am 18. Juni 2025
Der an Frau Olga Bauer, Anschrift unbekannt, erlassene Bescheid vom 16.06.2025,
Aktenzeichen: 30.32-135-01,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 4.63 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, den 16.06.2025
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Tetzlaff