Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Pavel Romanov - bereitgestellt am 16. September 2026
Das gegen Herrn Pavel Romanov, derzeit unbekannten Aufenthaltes, erlassene Auskunftsersuchen sowie die Zahlungsaufforderung und Inverzugsetzung bezüglich seiner Unterhaltsverpflichtungen vom 15.09.2026,
zu dem Aktenzeichen 51.33.N-519017-D2L,
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Dokument kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum für die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid/Much/Ruppichteroth, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.
Neunkirchen-Seelscheid, den 15.09.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Riediger