Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Petro Kuklyshyn - bereitgestellt am 25. Februar 2026
Der gegen Herrn Petro Kuklyshyn, wohnhaft in 56305 Döttesfeld, Wiedstraße 13, erlassene Bescheid vom 06.01.2026,
Aktenzeichen: 36.13 - 7410.0405660.2X15,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Verkehrssicherung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 5.69 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, 25.02.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Röttgers