Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Romica Smintina - bereitgestellt am 11. Juni 2026
Der gegen Herrn Romica Smintina, wohnhaft in RO-617410 SAVINESTI JUD. NEAMT, Str. Chimiei Nr. 133, erlassene Bescheid vom 07.04.2026,
Aktenzeichen: 36.13 - 7515.3962682.5X22,
kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an.
Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Straßenverkehrsamt, Verkehrssicherung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 5.88 entgegengenommen werden.
Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
53721 Siegburg, 08.06.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
Kluth