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Öffentliche Zustellung Sascha Erxleben

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Sascha Erxleben - bereitgestellt am 26.03.2026

Die an Herrn Sascha Alfred Erxleben, derzeit unbekannten Aufenthaltes, gerichtete Rechtswahrungsanzeige bezüglich seiner Unterhaltsverpflichtungen vom 26.03.2026,

zum Aktenzeichen 51.33.N-518760-C2,

wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Das Dokument kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Jugendhilfezentrum für die Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid/Much/Ruppichteroth, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, während der Dienststunden in Empfang genommen werden.

Neunkirchen-Seelscheid, den 26.03.2026

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

Im Auftrag
gez. Steinsträßer

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