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Öffentliche Zustellung Sorin Vilsan

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Sorin Vilsan - bereitgestellt am 9. September 2026

Der gegen Herrn Sorin Vilsan, wohnhaft: Stoßdorfer Straße 28, 53773 Hennef (Sieg) erlassene Bescheid vom 07.09.2026, 

Aktenzeichen 36.21 29 SG / 01629173,

wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz — LZG) vom 07.03.2006 (SGV.NRW. S. 94) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Der Bescheid gilt gern. § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die öffentliche Bekanntmachung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Der Bescheid kann beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle, Kaiser-Wilhelm-Platz 1 in 53721 Siegburg, während der Dienststunden im Zimmer E 14 entgegengenommen werden. 

Siegburg, 07.09.2026 

Rhein-Sieg-Kreis 
Der Landrat 

Im Auftrag
gez. Siegmund

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