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Öffentliche Zustellung Tanja Anneliese Wolf

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Tanja Anneliese Wolf - bereitgestellt am 22. Juli 2026

Der an Frau Tanja Anneliese Wolf, Anschrift unbekannt, erlassene Bescheid vom 21.07.2026, 

Aktenzeichen: 30.32-135-01,

kann nicht durch die Post zugestellt werden, da diese Zustellung unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht. 

Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV.NRW. S 94) ordne ich die öffentliche Zustellung des Bescheides durch öffentliche Bekanntmachung an. 

Der Bescheid kann beim Rhein-Sieg-Kreis, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 4.63 entgegengenommen werden. 

Ich weise darauf hin, dass durch die öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 

53721 Siegburg, den 21.07.2026 

Rhein-Sieg-Kreis 
Der Landrat 

Im Auftrag
gez. Tetzlaff 

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