Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Tomasz Grzegorz Jagodzinski - bereitgestellt am 17.09.2026
Die gegen Herrn Tomasz Grzegorz Jagodzinski, zuletzt wohnhaft in Peisel 4, 53797 Lohmar, ergangene Ordnungsverfügung des Rhein-Sieg-Kreises vom 17.09.2026,
Aktenzeichen: 30.31 12.20.01 – 2026/4982,
konnte bislang nicht zugestellt werden, da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 in der aktuell gültigen Fassung (GV.NRW. S. 94) wird die Ordnungsverfügung hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Ordnungsverfügung kann durch den Adressaten oder einen bevollmächtigten Vertreter gegen Vorlage von Vollmacht und Lichtbildausweis bei dem Rhein-Sieg-Kreis, Rechts- und Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, während der Dienststunden in Zimmer 4.69 abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen und dass durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Siegburg, den 17.09.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Roßbach