Beteiligungen
Der Rhein-Sieg-Kreis ist zur Erfüllung seines öffentlichen Auftrages an privatwirtschaftlichen Unternehmen aus, unter anderem, der Kultur/Bildung, der Ver- und Entsorgung, des Verkehrs und der Wirtschaftsförderung beteiligt.
Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreis verpflichtet, zur Information der Kreistagsmitglieder und der Bürgerinnen und Bürger einen Bericht zu erstellen und jeweils fortzuschreiben, in dem die Erfüllung des öffentlichen Zweckes, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaften dargestellt sind.
Weitere Informationen
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Kontakt
- Zeiten
Ort
Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft, Kreisstraßenbau
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC
Kontakt
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Finanzen
Haushaltsplanung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind Grundlage für die Finanzwirtschaft des Kreises. Sie enthalten alle im Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen sowie die entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen.
Jahresabschluss
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Kreistag stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie über die Entlastung des Landrates.
Gesamtabschluss
Im kommunalen Gesamtabschluss wird der Jahresabschluss der Kernverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises mit denen seiner wesentlichen Beteiligungen (verselbständigte Aufgabenbereiche) zusammengefasst, um so einen Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage herzustellen. Damit wird ein Gesamtbild über die Entwicklung des „Konzerns“ Rhein-Sieg-Kreis gewährleistet.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Kontakt
- Zeiten
Ort
Amt für Finanzwesen
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC
Kontakt
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr