Beteiligungen
Der Rhein-Sieg-Kreis ist zur Erfüllung seines öffentlichen Auftrages an privatwirtschaftlichen Unternehmen aus, unter anderem, der Kultur/Bildung, der Ver- und Entsorgung, des Verkehrs und der Wirtschaftsförderung beteiligt.
Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreis verpflichtet, zur Information der Kreistagsmitglieder und der Bürgerinnen und Bürger einen Bericht zu erstellen und jeweils fortzuschreiben, in dem die Erfüllung des öffentlichen Zweckes, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaften dargestellt sind.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Kontakt
- Zeiten
Ort
Amt für Finanzwesen
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Finanzwesen
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC
Kontakt
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Finanzen
Haushaltsplanung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind Grundlage für die Finanzwirtschaft des Kreises. Sie enthalten alle im Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen sowie die entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen.
Jahresabschluss
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Kreistag stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie über die Entlastung des Landrates.
Gesamtabschluss
Ein kommunaler Gesamtabschluss dient dazu, ein Gesamtbild über die Entwicklung des "Konzerns" Rhein-Sieg-Kreis zu gewährleisten. Der Rhein-Sieg-Kreis ist seit dem Jahr 2019 nach § 116a der Gemeindeordnung NRW von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit. Informationen über die Beteiligungen des Rhein-Sieg-Kreises und deren Finanzbeziehungen zueinander sind in dem jährlich zu erstellenden Beteiligungsbericht enthalten.
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Kontakt
- Zeiten
Ort
Amt für Finanzwesen
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Finanzwesen
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC
Kontakt
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr