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Rechts- und Ordnungsamt

Jägerprüfung

Beschreibung

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Doch dieser kann erst nach bestandener Jägerprüfung erteilt werden. Die Jägerprüfung (schriftlicher Teil/Schießprüfung und mündlich-praktischer Teil) findet einmal jährlich statt.

Die Jägerprüfung besteht zunächst aus einer schriftlichen Prüfung mit 100 Fragen aus vier Fachbereichen im Multiple-Choice-System. Ist dieser erste Prüfungsteil erfolgreich absolviert, erfolgt die Zulassung zur Schießprüfung und zur mündlich-praktischen Prüfung. Dabei werden drei Prüflinge circa eineinhalb Stunden lang über alle Fachgebiete hinweg geprüft.

Der Prüfungsbeginn des schriftlichen Teils ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin in NRW). Die Vorbereitungskurse beginnen üblicherweise im September/Oktober des jeweiligen Vorjahres (Termine auf Anfrage). Die konkreten Termine können bei der jeweiligen Kreisjägerschaft erfragt werden.

Um zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzung erfüllt werden.

  • Mindestalter: vollendetes 15. Lebensjahr (zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung)
  • erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung
  • Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis (gewöhnlicher Aufenthaltsort)

 

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