Beschreibung
Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.
Die Ausstellung des Scheins erfolgt durch die Untere Jagdbehörde in Siegburg.
Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache zur Jagdscheinerteilung und –verlängerung ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird darum gebeten, sich in diesem Fall vorab mit den Kollegen der Unteren Jagdbehörde telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
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