Beschreibung
Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.
Details
Unterlagen
HINWEIS: Aufgrund der pandemiebedingten Umstände sind persönliche Vorsprachen bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache mit der Unteren Jagdbehörde möglich.
- Antragsformular
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)
- Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild und Personalausweis)
- bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/Änderungen).
Gebühren
Zu entrichtende Gebühr:
- Jahresjagdschein - 35,00 Euro
- 2-Jahresjagdschein - 50,00 Euro
- 3-Jahresjagdschein - 65,00 Euro
- Tagesjagdschein - 15,00 Euro
Weitere Gebühren auf Anfrage.
Rechtsgrundlagen
§ 15 Bundesjagdgesetz
Besonderheiten
Die Erteilung erfolgt bei der unteren Jagdbehörde im Kreishaus in Siegburg oder im Bürgerservice-Büro der Nebenstelle Rheinbach.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Links und Downloads
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Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
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- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten:
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