Beschreibung
Zur Sicherung des öffentlichen Straßenverkehrs werden von der Polizei und der Kreisordnungsbehörde (Straßenverkehrsamt/Abteilung Verkehrssicherung) Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. Festgestellte Überschreitungen werden je nach Höhe der Überschreitung mittels Verwarn- oder Bußgeldverfahren geahndet. In Letzterem können zudem „Punkte“ im Fahreignungsregister oder auch Fahrverbote zum Tragen kommen.
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Anschrift und Erreichbarkeit
Buß- und Verwarngelder inklusive Vollstreckung von Fahrverboten
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