Beschreibung
Die Haltung von Bienenvölkern erfordert verschiedene Voraussetzungen. Bei der Haltung von Bienen sind die Vorgaben der Bienenseuchenverordnung zu beachteten. Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen oder Wanderbescheinigungen sind für die Wanderung mit Völkern und den Verkauf von Bienen erforderlich.
Wesentliche Informationen über die Anforderungen an alle Imkerinnen und Imker können dem Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreises (siehe unten) entnommen werden.
Details
Unterlagen
- Formular Anmeldung zur Tierhaltung
- Antrag Ausstellung Gesundheitszeugnis
Gebühren
Die Gebühren sind im Einzelfall zu erfragen.
Rechtsgrundlagen
Bienenseuchen-Verordnung
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Zentrale Servicerufnummer | 02241 132335 | veterinaeramtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung