Beschreibung
Die Haltung von Bienenvölkern erfordert verschiedene Voraussetzungen. Bei der Haltung von Bienen sind die Vorgaben der Bienenseuchenverordnung zu beachteten. Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen oder Wanderbescheinigungen sind für die Wanderung mit Völkern und den Verkauf von Bienen erforderlich.
Wesentliche Informationen über die Anforderungen an alle Imkerinnen und Imker können dem Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreises (siehe unten) entnommen werden.