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Sozialamt

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen (Mobilitätshilfe)

Beschreibung

Das bisherige Verfahren zum „Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 durch die "Mobilitätshilfe" ersetzt. Anspruchsberechtigt sind Menschen nach dem Schulabschluss.

Bei der Eingliederungshilfe-Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Teilhabe) handelt es sich um eine Unterstützung, für die der Gesetzgeber eine aufwändige Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ein umfangreiches Verfahren zur Bedarfsermittlung vorsieht.

Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens hat der Rhein-Sieg-Kreis ein verkürztes Verfahren mit folgenden Merkmalen entwickelt:

  • Das Verfahren richtet sich an schwerbehinderte Menschen nach Abschluss der Schulausbildung mit dem Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis,
  • die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Rhein-Sieg-Kreis haben und
  • die über keine Selbsthilfemöglichkeiten verfügen, das heißt, auf die weder ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, noch Angehörige oder Nahestehende die erforderlichen Fahrten im erforderlichen Umfang durchführen können.
  • Zusätzlich ist im Antrag zu erklären, ob gesetzliche Einkommensgrenzen überschritten werden. Eine Einkommensprüfung ist entbehrlich, wenn Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich Grundsicherung bezogen werden.
  • Solange eine Beförderung in einem Pkw (Taxi) möglich ist, beträgt das Budget im verkürzten Verfahren 360,00 Euro pro Jahr. Liegt eine ärztliche Bestätigung vor, dass eine Beförderung lediglich im Rollstuhl sitzend erfolgen kann und hierfür ein spezielles und damit teureres Transportfahrzeug genutzt werden muss, beträgt das Budget 720,00 Euro pro Jahr.
  • Das Budget wird in Gestalt von Wertgutscheinen im Nennwert von jeweils 10,00 Euro gewährt, die im Zeitraum eines Jahres ab Zuteilung der Gutscheine genutzt werden können. Eine Antragstellung ist damit jederzeit möglich.

Ausführliche Erläuterungen zu verkürzten Verfahren erhält ein Hinweisschreiben, das unter „Links und Downloads“ abrufbar ist. Diese Hinweise sollten Sie unbedingt lesen, bevor Sie mit dem Ausfüllen des Antrages beginnen.

Selbstverständlich kann eine Mobilitätshilfe auch außerhalb des verkürzten Verfahrens beantragt werden. In diesem Fall nutzen Sie bitte den allgemeinen Vordruck „Antrag auf Eingliederungshilfe“, der ebenfalls unter „Links und Downloads“ abrufbar ist.

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