Beschreibung
Investitionskostenförderung ambulanter Pflegeeinrichtungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
Ambulante Pflegeeinrichtungen erhalten vom örtlichen Träger der Sozialhilfe eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 2,15 Euro je volle Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI. Die Zuwendung ist jährlich vom Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen zu beantragen. Der Antrag ist bei dem örtlichen Träger der Sozialhilfe zu stellen, in dessen Gebiet sich die Einrichtung befindet.
Die Beantragung der Förderung ist nur noch online möglich.
Online-Services
Online Antrag auf Bezuschussung stellen
Online Unterlagen nachreichen
Details
Kontakt
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
Förderung ambulanter Pflegedienste
- Zeiten