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Sozialamt

Pflegewohngeld für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner

Beschreibung

Pflegewohngeld kann grundsätzlich allen Bewohnerinnen und Bewohnern eines Alten- oder Pflegeheims in Nordrhein-Westfalen, denen mindestens Pflegegrad 2 zuerkannt wurde, gewährt werden. Die Heimkosten verringern sich um die Höhe des bewilligten Pflegewohngeldes.

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