Beschreibung
Pflegewohngeld kann grundsätzlich allen Bewohnerinnen und Bewohnern eines Alten- oder Pflegeheims in Nordrhein-Westfalen, denen mindestens Pflegegrad 2 zuerkannt wurde, gewährt werden. Die Heimkosten verringern sich um die Höhe des bewilligten Pflegewohngeldes.
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Anschrift und Erreichbarkeit
Pflegewohngeld für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
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