Beschreibung
Grundsätzlich können alle Bewohnerinnen oder Bewohner eines Alten- oder Pflegewohnheims in Nordrhein-Westfalen Pflegewohngeld bekommen. Die Heimkosten verringern sich um die Höhe des bewilligten Pflegewohngeldes. Für diesen Zuschuss des Landes NRW gelten einige Voraussetzungen.
Anspruch auf Pflegewohngeld hat, wer
- in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung gepflegt wird, die von der Pflegeversicherung zugelassen ist und eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland hat
- zum Zeitpunkt der Heimaufnahme im Rhein-Sieg-Kreis gewohnt hat. Wenn die oder der Hilfesuchende zu diesem Zeitpunkt außerhalb Nordrhein-Westfalens gelebt hat, ist der Rhein-Sieg-Kreis dennoch zuständig, wenn ein Kind oder Geschwisterteil im Kreis wohnen
- pflegebedürftig mit einem Pflegegrad von mindestens 2 im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist und Leistungen der Pflegekasse bekommt
- nicht mehr als 10.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 15.000 Euro (Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner) Schonvermögen hat
- aus eigenem Einkommen die Heimkosten nicht oder nur teilweise aufbringen kann
Sie können den Antrag auf Pflegewohngeld sowohl schriftlich als auch persönlich stellen – in diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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Pflegewohngeld für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
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