Inhalt anspringen
Sozialamt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll den Lebensunterhalt alter Menschen mit geringem Einkommen sowie von Personen, die auf Dauer erwerbsunfähig sind, sichern helfen. Als berechtigte Personen kommen Menschen, die mindestens 65 Jahre sind, oder mindestens 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, in Betracht. Zudem dürfen Einkommen und Vermögen bestimmte Höchstgrenzen, die individuell festzusetzen sind, nicht überschreiten. Nähere Informationen erteilt das Sozialamt des Wohnortes. 

Eine automatische Prüfung eines Anspruchs auf Grundsicherung geschieht beim Antrag auf Sozialhilfe für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.