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Jugendamt

Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien

Beschreibung

Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA) sind Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung Ihrer Eltern/eines Elternteils/Personensorgeberechtigten aus dem Ausland geflohen sind. Sie haben Anspruch auf besonderen Schutz.

Wird ein umA im Bereich des Kreisjugendamtes Rhein-Sieg den Behörden bekannt oder von der Landesstelle zugewiesen, erfolgt eine (vorläufige) Inobhutnahme, das heißt der junge Mensch wird in einer Jugendhilfeeinrichtung, einer Gastfamilie oder sonstigen betreuten Wohnform zur Perspektivklärung untergebracht. Der umA hat zudem Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

Darüber hinaus wird eine Vormundschaft für die Minderjährige oder den Minderjährigen durch das Familiengericht eingerichtet. Diese wird in den meisten Fällen vom Jugendamt als Amtsvormundschaft übernommen. Der Vormund sorgt sodann dafür, dass das Kind/die jugendliche Person die individuell notwendigen Hilfemaßnahmen erhält, regelt die ausländerrechtlichen Angelegenheiten und kümmert sich um den schulischen und beruflichen Werdegang.

Flüchtlingsfamilien, die in den Gemeinden des Kreisjugendamtes wohnen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Für sie stehen alle Leistungsangebote des Kreisjugendamtes gleichermaßen zur Verfügung.

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