Beschreibung
Die Baugenehmigung einschließlich Auflagen und Bedingungen muss von allen am Bau Beteiligten beachtet werden. Werden die Auflagen nicht erfüllt beziehungsweise die festgestellten Mängel nicht ausgeräumt oder die geforderten Bescheinigungen/Nachweise nicht vorgelegt, kann die Erledigung im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens gefordert werden.