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Bauaufsichtsamt

Mängelbeseitigung nach Bauzustandsbesichtigungen

Beschreibung

Die Baugenehmigung einschließlich Auflagen und Bedingungen muss von allen am Bau Beteiligten beachtet werden. Werden die Auflagen nicht erfüllt beziehungsweise die festgestellten Mängel nicht ausgeräumt oder die geforderten Bescheinigungen/Nachweise nicht vorgelegt, kann die Erledigung im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens gefordert werden.

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