Das Errichten und Betreiben von Wärmepumpen bedarf der Erlaubnis/Genehmigung des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde. Dies gilt für alle Arten von Wärmepumpen, die die Wärmeenergie des Wassers nutzen.
Details
Dokumente
Die erforderlichen Unterlagen sind dem angegebenen Formular zu entnehmen.
Gebühren
Gebührensatzung Rhein-Sieg-Kreis
Rechtsgrundlage
§§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes
Wasserschutzzonenverordnung
Bemerkung
Liegt die zu entwässernde Fläche im Wasserschutzgebiet, sind die Vorgaben der zugehörigen Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.