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Natur und Energie

Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan ist ein Fachplan zum Schutz, zur Entwicklung und zur Pflege der Landschaft und ihrer Tier- und Pflanzenwelt. Er setzt Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile verbindlich fest und bestimmt, welche Aktivitäten und Maßnahmen in diesen Schutzgebieten und Schutzobjekten zulässig sind. 

Außerdem arbeitet er Vorschläge für die Entwicklung und Pflege von Natur und Landschaft aus. Der Landschaftsplan gilt nur in der „freien Landschaft“, außerhalb geschlossener Bebauung, im „baulichen Außenbereich“.

Wahner Heide: Altenrather Wiesen

Die Aufstellung und Änderung des Landschaftsplans erfolgt durch den Rhein-Sieg-Kreis auf der Grundlage eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens, an dem sich Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Behörden, Verbände, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Telekommunikationsunternehmen, berufsständische Vertretungen und Naturschutzverbände beteiligen können.

Der Landschaftsplan wird abschließend als Satzung beschlossen und besteht aus einem Textteil sowie der Entwicklungs- und Festsetzungskarte. In einigen Fällen sind ergänzende Informationen in einer weiteren Anlagekarte aufbereitet.


Die Verfahrensschritte mit der Möglichkeit, Anregungen und Bedenken bei der Aufstellung oder Änderung eines Landschaftsplanes vorzubringen, werden zum jeweiligen Zeitpunkt im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt.

Nachfolgend finden Sie eine Zeitschiene der derzeit in Bearbeitung befindlichen Landschaftspläne:

Detaillierte Informationen zu den einzelnen rechtskräftigen bzw. in Aufstellung befindlichen Plänen finden Sie im nächsten Abschnitt. Die Links führen auf das GeoPortals des Rhein-Sieg-Kreises, das die thematischen Karten bis zum Maßstab 1:2.000 zeigt.

Die Landschaftspläne

  • Natur und Energie

    Landschaftsplan Nr. 1: Niederkassel

    Die Satzung des Landschaftsplanes Nr. 1 ist am 30.06.2017 in Kraft getreten. Der Landschaftsplan befindet sich im Änderungsverfahren. Die Offenlage des 2. Entwurfs fand im Zeitraum 26.05.2026 bis 29.06.2026 statt. Der Satzungsbeschluss des Kreistags wird derzeit vorbereitet.
  • Natur und Energie

    Landschaftsplan Nr. 2: Bornheim

    Die Satzung des Landschaftsplanes Nr. 2 (2. Änderung) ist am 08.05.2006 in Kraft getreten. Der Landschaftsplan befindet sich im Änderungsverfahren.
  • Natur und Energie

    Landschaftsplan Nr. 7: Siegburg - Troisdorf - Sankt Augustin

    Die Satzung des Landschaftsplanes Nr. 7 (3. Änderung) ist am 05.09.2016 in Kraft getreten. Der Landschaftsplan befindet sich im Verfahren zur Neuaufstellung. Die Offenlage des Entwurfs fand vom 28.04 bis 13.06.2025 statt. Derzeit werden die Anregungen und Bedenken gesichtet und der Beschluss des Kreistags vorbereitet.
  • Natur und Energie

    Landschaftsplan Nr. 10: Lohmar-Naafbachtal

    Die Satzung des Landschaftsplanes Nr. 10 (2. Änderung) ist am 08.05.2006 in Kraft getreten. Ein Bereich des Landschaftsplanes Nr. 7 auf dem Gebiet der Stadt Lohmar wurde in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 10 aufgenommen.

Gebiete ohne Landschaftspläne

Für Gebiete in Bad Honnef und Königswinter (Siebengebirge), Eitorf, Wachtberg, Windeck und Teilen der Gemeinde Much, Neunkirchen-Seelscheid sowie Ruppichteroth liegen bisher keine Landschaftspläne vor. In Gebieten, in denen keine Landschaftspläne rechtskräftig vorliegen, gelten die Verordnungen der Bezirksregierung Köln.

Im Geoportal finden Sie u.a. weitere Informationen zu den Themen Umweltschutz, Bauleitplanung sowie Freizeit und Tourismus.

Kontakt und weitere Informationen

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