Standard 1: Qualifikation
Pädagogische Kräfte der Grundschule haben an Qualifikationsmaßnahmen und Fortbildungen zur Gesundheitsförderung teilgenommen; Gesundheitsförderung wird von der Grundschule und seinem Träger unterstützt und umgesetzt.
Standard 2: Konzeption für Gesundheitsförderung und zur Lehrkräftegesundheit
Die Grundschule hat ein eigenes Gesundheitsprofil entwickelt, setzt dieses mittels eines Umsetzungsplanes um und entwickelt es einrichtungsintern weiter.
Standard 3: Qualitätssicherung
Die Grundschule nimmt an Evaluationsprozessen und an eigenen Ansätzen der Qualitätssicherung teil und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.
Standard 4: Räumliche und sächliche Gegebenheiten
Die strukturellen Gegebenheiten der Grundschule entsprechen den Anforderungen der Gesundheitsförderung für Bewegung, gesunder Ernährung und Entspannung/Wohlbefinden.
Standard 5: Gesunder Tagesablauf / Wochenablauf
Die Grundschule richtet sich im Tages- und Wochenablauf nach den Anforderungen der Gesundheitsförderung.
Standard 6: Gesunde Aktionen und Projekte
Die Grundschule unternimmt regelmäßige Aktionen und Projekte der Gesundheitsförderung im Jahresablauf.
Standard 7: Gesunde Mittagsverpflegung (nur bei Tageseinrichtungen)
Die Grundschule gewährleistet eine gesunde und ansprechende Mittagsverpflegung für alle Kinder.
Standard 8: Zusammenarbeit mit den Eltern zur Gesundheitsförderung
Die Grundschule bezieht die Eltern und das soziale Umfeld in seine Bemühungen um Gesundheitsförderung mit ein.
Alle Kriterien müssen erfüllt und nachgewiesen werden.
Ist die Qualitätsprüfung erfolgreich absolviert, erhält die Schule ein vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises unterschriebenes Zertifikat „Tutmirgut-gesunde Schule“.