Bei rechtlichen oder finanziellen Folgen, die aus einer Beratung, einem Vertrag oder einer Entscheidung entstehen, sind amtlich zugelassene Dolmetscher-Dienste in Anspruch zu nehmen.
Eine sichere und aktuelle Auswahl können Sie aus dem Justizportal des Bundes und der Länder entnehmen (sehen Sie unten). In dem Portal können Sie ihre gewünschten Suchoptionen eingeben und geeignete Dolmetscherinnen und Dolmetscher, als auch Übersetzerinnen und Übersetzer finden. Die Beauftragung und die Kostenübernahme werden nicht durch das Kommunale Integrationszentrum übernommen.
Einfachere Beratungen beispielsweise über die Schullaufbahn der Kinder, die eigene Aus- und Weiterbildung oder die einfache Stellung von Anträgen können auch von ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern übersetzt werden. Hier finden Sie das Angebot ehrenamtlicher Sprachmittlerpool des Kommunalen Integrationszentrums des Rhein-Sieg-Kreises.
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