Wälder pflegen und fördern, Bachtäler erhalten, Vögeln und Insekten ausreichend Lebensraum geben, Natur und Landschaft schützen – all dies soll mit einem neuen Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ erreicht werden.
Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.
Nach der Öffentlichen Auslegung hat das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises den aktuellen 2. Entwurf erarbeitet. Dieser ist nach Beschluss des Kreistages am 12.12.2024 die Planungsgrundlage für die erneute öffentliche Auslegung nach § 17 Landesnaturschutzgesetz NRW. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW dürfen bei der erneuten Auslegung nur Bedenken und Anregungen vorgebracht werden, die sich auf die geänderten oder ergänzten Teile beziehen.
Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des 2. Entwurfs des Landschaftsplanes kann hier eingesehen werden:
Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls
- beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Telefon 02241 13-3440)
- im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter zu den üblichen Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Online kann der 2. Entwurf über das Portal "Beteiligung NRW" und über das Geoportal des Rhein-Sieg-Kreises eingesehen werden:
Bis einschließlich 14. März 2025 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Schriftliche Anregungen können auch per Post oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an lp3-offenlagerhein-sieg-kreisde.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Räumliche Planung, Naturschutzprojekte für Rückfragen zur Verfügung.
Vom 20. Juni 2022 bis einschließlich 2. September 2022 gab es die Möglichkeit zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Öffentliche Auslegung des Landschaftsplanentwurfes fand vom 23. Oktober 2023 bis zum 22. Dezember 2023 statt. Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Vorentwurfs beziehungsweise des Entwurfes des Landschaftsplanes kann weiterhin hier abgerufen werden:
Mit dem Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung trat gemäß § 48 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen das Veränderungsverbot in Kraft. Das heißt, dass bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, Änderungen aller Art verboten sind. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt.