Die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Sieg-Kreis ist riesengroß. Viele möchten sowohl die Menschen in der Ukraine unterstützen als auch denjenigen Hilfe anbieten, die als Geflüchtete in den Rhein-Sieg-Kreis kommen.
An dieser Stelle ein ganz herzliches „Danke schön“ für Ihren Einsatz!
Bitte beachten Sie: Diese Seite wird laufend aktualisiert, weitere Informationen werden bereitgestellt.
Hinweise zum Aufenthalt
Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Wichtiger Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, gültig bis mindestens
01. Februar 2024:
Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2025 benötigen Sie keinen Termin.
Die Verlängerung erfolgt automatisch! Bitte sehen Sie darum von einer Terminvereinbarung ab.
Ich möchte mit Reisepass visumfrei einreisen
Ukrainische Staatsangehörige, die sowohl ihre Unterbringung als auch ihre Versorgung aus privaten Mitteln sicherstellen können und keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen müssen, benötigen für eine visumfreie Einreise nach Deutschland einen biometrischen Reisepass.
Liegt dieser vor, können sie sich für 90 Tage in Deutschland aufhalten. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt ist hierzu ein Antrag bei der Ausländerbehörde notwendig; es ist jedoch seitens des Bundesministeriums des Innern geplant, diese Verlängerung in Kürze auch ohne Antrag zu ermöglichen.
Wer länger als 180 Tage in Deutschland bleiben möchte, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ich möchte einen Asylantrag stellen
Ukrainische Staatsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus privaten Mitteln sicherstellen können und auf staatliche Leistungen angewiesen sind, haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Asylantrag bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in Bochum zu stellen. Die LAE ist zu erreichen unter Gersteinring 50, 44791 Bochum oder telefonisch unter der Telefonnummer 02931 82 - 6600. Sie ist 24/7 geöffnet.
Die Antragsteller sollten beachten, dass sie dazu verpflichtet sind in einer Landeseinrichtung zu wohnen und ihre Reisefreiheit während des gesamten Asylverfahrens stark eingeschränkt ist. Als Asylsuchende werden sie direkt nach der Registrierung in eine der Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet; die Plätze dort sind begrenzt.
Ich möchte eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
Aktuell greift ein sogenanntes erleichtertes Verfahren nach § 24 Aufenthaltsgesetz für den weiteren Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen. Damit ist ein gesonderter Asylantrag nicht mehr erforderlich, denn die ukrainischen Staatsangehörigen stellen beim Ausländeramt einen Antrag auf vorübergehenden Schutz und erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von bis zunächst einem Jahr. Dadurch sind sie zum Familiennachzug berechtigt und können beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und eine medizinische Versorgung beantragen. Auch besteht die Möglichkeit, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Das betrifft folgende Personengruppen, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind:
- Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben
- Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen, auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind
Dazu kommen Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.
Für telefonische Anfragen steht die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241 13-3990 zur Verfügung; Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an ukrainerhein-sieg-kreisde. Auf diesem Weg können Sie auch Ihren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis senden. Oder per Post an den Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Ausländerbehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.
Auch die Stadt Troisdorf ist Ausländerbehörde. Damit ist sie für die Belange der Ausländerinnen und Ausländer zuständig, die im Stadtgebiet von Troisdorf wohnen.
Weitere Infos zur Antragstellung beim Rhein-Sieg-Kreis gibt es hier:
Weitere Infos zur Antragstellung bei der Stadt Troisdorf gibt es hier:
Dem Antrag ist eine Kopie des Reisepasses mit allen Seiten, auf denen sich Einträge oder Stempel befinden, und gegebenenfalls Kopien vorhandener Urkunden wie Heirats- und Geburtsurkunden beizufügen.
Die Bearbeitung der Anträge wird einige Zeit dauern. Daher bekommen Sie für diesen Zeitraum eine Fiktionsbescheinigung, mit der bescheinigt wird, dass Sie sich erlaubt in Deutschland aufhalten. Bei Antragstellung erfolgt auch Ihre Registrierung. Zu gegebener Zeit wird man Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie auf dem Postweg zu erreichen sind, in dem Sie z. B. den Briefkasten entsprechend beschriften. Gegebenenfalls sollte eine Anmeldung beim örtlichen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Ich benötige finanzielle Unterstützung
Ukrainische Staatsangehörige, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von bis zunächst einem Jahr beantragen, können beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Dadurch erhalten sie Leistungen zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes und eine medizinische Versorgung.
Weitere Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie auch auf den folgenden Seiten des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW informiert zusätzlich über eine Bürgerhotline unter der Telefonnummer 0211 837-4041.
Hinweise zur Gesundheit
Allgemeines
Ukrainische Staatsangehörige, die vom Ausländeramt eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von bis zunächst einem Jahr erhalten haben, können beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde eine medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet Informationen zur medizinischen Hilfe in deutscher, russischer und internationaler Gebärdensprache an.
Hepatitis und HIV
Die Deutsche Aidshilfe hat Kontaktdaten und Informationen zu den Theman HIV und Hepatitis zusammengestellt:
Coronavirus und Schutzimpfung
Coronavirus und Schutzimpfung
Allen ukrainischen Flüchtlingen stehen selbstverständlich unsere Impfangebote zur Verfügung.
Informationen auf Ukrainisch
- Вакцинація від коронавірусу забезпечує надійний індивідуальний захист від серйозних захворювань і стримує пандемію.
- Вакцинація рекомендується всім особам віком від 5 років.
- Вакцинації Sinovac, Sinopharm і Sputnik не визнаються в ЄС – Рекомендується повторна вакцинація затвердженою вакциною. Повторна вакцинація не загрожує здоров’ю, якщо минув місяць після попередніх щеплень.
- Вакцини BioNTech/Pfizer, Moderna або Novavax використовуються після консультації з лікарем, що проводить вакцинацію. Для дітей до 12 років доступна педіатрична вакцина від BioNTech/Pfizer.
- Як і у випадку з будь-якою вакцинацією, можуть виникнути такі побічні ефекти, як головний біль та підвищення температури.
- Будь ласка, візьміть із собою посвідчення особи та, якщо у вас є, картку вакцинації.
- Медична страховка не потрібна.
- Щеплення безкоштовні.
Informationen auf Deutsch
- Corona-Impfungen bieten einen sehr guten individuellen Schutz vor schweren Erkrankungen und dämmen die Pandemie ein.
- Die Impfung wird allen Personen ab 5 Jahren empfohlen.
- Impfungen mit Sinovac, Sinopharm und Sputnik werden in der EU nicht anerkannt – erneute Impfungen mit einem zugelassenen Impfstoff werden empfohlen und sind unproblematisch (1 Monat nach vorherigen Impfungen).
- Eingesetzt werden Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, Moderna oder Novavax nach Absprache mit den impfenden Mediziner*innen. Für Kinder unter 12 steht der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
- Wie bei allen Impfungen können Nebenwirkungen wie zum Beispiel Kopfschmerzen und Fieber auftreten.
- Bitte bringen Sie einen Ausweis und, falls vorhanden, Impfpass mit.
- Es ist keine Krankenversicherung nötig.
- Die Impfungen sind kostenlos.
Informationen auf Englisch
- Corona vaccinations provide very good individual protection against severe disease and contain the pandemic.
- Vaccination is recommended for all persons 5 years of age and older.
- Vaccinations with Sinovac, Sinopharm and Sputnik are not accepted in the EU - revaccinations with an approved vaccine are recommended and are not problematic (1 month after previous vaccinations).
- Vaccines from BioNTech/Pfizer, Moderna or Novavax are used after consultation with the vaccinating physicians. For children under 12, the pediatric vaccine from BioNTech/Pfizer is available.
- As with all vaccinations, side effects such as headache and fever may occur.
- Please bring an official identification document and, if available, immunization records.
- No health insurance is required.
- The vaccinations are free of charge.
Weitere Informationen rund um das Coronavirus und die Corona-Schutzimpfung gibt es auf den Seiten des Rhein-Sieg-Kreises.
Beim Robert-Koch-Institut (RKI) finden Sie Bögen zur Aufklärung, Anamnese und Einwilligung zur Impfung. Wird der jeweilige Impfstoff angeklickt, lassen sich die Dokumente auch in ukrainischer Sprache aufrufen.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt Informationsmaterial in Ukrainisch zur Verfügung.
Hinweise zum Schutz und zur Sicherheit
Wir möchten die Menschen aus der Ukraine und auch ehrenamtlich Helfende über unsere bestehenden Hilfsangebote zum Schutz und zur Sicherheit der Geflüchteten informieren. Wichtige Telefonnummern finden Sie hier:
Wenn Sie Hilfe benötigen, sprechen Sie unsere Polizei jederzeit an. Sie wird Ihnen dabei helfen, Probleme zu lösen oder Fragen zu klären. Sollten Sie in einer akuten Notlage oder in Gefahr sein, wählen Sie den Notruf 110. Auch können Sie zu jeder Zeit eine Polizeiwache in Ihrer Nähe aufsuchen.
Die Polizei warnt davor, auf unseriöse Arbeitsangebote oder auf Wohnungsangebote von nicht öffentlichen Stellen oder fremden Personen einzugehen. Möglicherweise täuscht jemand eine Arbeitsstelle oder Hilfsbereitschaft nur vor, hat in Wahrheit aber kriminelle Absichten.
Auf ihrem Opferschutzportal informiert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in mehreren Sprachen über bestehende Unterstützungsangebote.
Hinweise zur Registrierung ukrainischer Fahrzeuge
Ausländische Fahrzeuge müssen in Deutschland zugelassen werden, wenn sie hier ihren regelmäßigen Standort haben. Geregelt ist das in den Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Regelungen bei erstmaliger Einreise
Aufgrund der besonderen Situation der ukrainischen Geflüchteten hat sich das Bundesverkehrsministerium dafür ausgesprochen, dass die Fahrzeuge für zunächst ein Jahr nach Einreise von dieser Pflicht befreit sind.
Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen finden Sie hier:
Regelungen nach einem Jahr Aufenthalt
Die Zulassungsregel für ukrainische Fahrzeuge nach der Einreise wurde bis zum 31.03.2024 verlängert. Unter bestimmten Voraussetzungen können in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge, die bereits seit einem Jahr in Deutschland verkehren, weiterhin mit ihrer ukrainischen Zulassung in Deutschland fahren.
Dazu benötigen die ukrainischen Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer eine Ausnahmegenehmigung der für ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde.
Notwendige Unterlagen für die Ausnahmegenehmigung:
- Reisepass und Aufenthaltstitel
- Wohnort im Rhein-Sieg-Kreis
- Erklärung, nicht dauerhaft den Aufenthalt in Deutschland nehmen zu wollen
- ukrainische Fahrzeugpapiere
- grüne Karte/Grenzversicherung
- Bescheinigung über eine durchgeführte Sicherheitsuntersuchung durch eine Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ u.a.)
Die genauen Informationen für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren finden Sie hier:
Ab dem 1. April 2024 gelten für die ukrainischen Fahrzeuge die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt, wonach ein Fahrzeug spätestens nach einem Jahr in Deutschland umzumelden ist.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an kfz-zulassungrhein-sieg-kreisde.
Hinweise zur Einreise mit Hunden oder Katzen
Ukrainische Staatsangehörige, die mit ihrem Hund oder ihrer Katze einreisen, müssen die Tiere unbedingt beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises anmelden. Dazu sind sie verpflichtet. Denn es gibt bei der Einreise mit Tieren aus Drittländern, zu denen auch die Ukraine gehört, insbesondere beim Thema Tollwut besondere Anforderungen.
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die fast immer zum Tod führt – bei Tieren und auch bei Menschen. Daher sind Maßnahmen gegen eine Verbreitung dieser Infektionskrankheit unverzichtbar.
Damit Deutschland aber weiterhin tollwutfrei bleibt, müssen die mitgebrachten Hunde und Katzen nach ihrer Ankunft beim Veterinäramt angemeldet und isoliert werden.
Eine Isolierung der Tiere, auch im Rahmen einer möglichen häuslichen Quarantäne ist solange erforderlich, bis die Einreisevorgaben (Chippen der Tiere, Erstellen eines Heimtierausweises, Impfung gegen Tollwut, sowie eine Tollwuttiterbestimmung frühestens 30 Tage nach Impfung) erfüllt worden sind.
Das Meldeformular in Deutsch und Ukrainisch kann auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises heruntergeladen werden. Es ist schnellstmöglich auszufüllen und per E-Mail an veterinaeramtrhein-sieg-kreisde zu senden.
Wer Geflüchtete bei sich aufgenommen hat, sollte sie über die Meldepflicht informieren und ihnen Hilfe bei der Anmeldung anbieten.
Hinweise zum Bereich Schule
Ukrainische Staatsangehörige, die mit schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen einreisen, wenden sich bitte an die Stadt oder Gemeinde, in der sie wohnen. Nur bei der Stadt oder Gemeinde erfahren sie, welche Schule ihr Kind besuchen kann. Die Schule selbst kann hierzu keine Auskunft geben.
Informationen zum Schulsystem in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:
- Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen - Einfach und schnell erklärtPDF-Datei797,19 kB
- Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen - einfach uns schnell erklärt auf EnglischPDF-Datei797,17 kB
- Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen einfach und schnell erklärt auf RussischPDF-Datei385,27 kB
- Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen einfach und schnell erklärt auf UkrainischPDF-Datei377,23 kB
Informationen für ukrainische Lehrkräfte finden Sie hier:
Hinweise zur Sprachförderung, Ausbildung und Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hilft ukrainischen Flüchtlingen bei der Integration in Deutschland und berät sie zu Möglichkeiten der Förderung von Sprache, Ausbildung und Arbeit. In einem persönlichen Gespräch werden alle Einzelheiten erklärt.
Weitere Informationen dazu gibt es hier:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet Informationen zur Arbeit in deutscher, russischer und internationaler Gebärdensprache an.
Spenden und Hilfsangebote
Ganz besonders wichtig ist, dass Hilfsangebote koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Hier gibt es viele Institutionen und Initiativen, die langjährige und qualifizierte Erfahrungen in diesem Bereich haben; beispielhaft genannt seien hier die Wohlfahrtsverbände oder lokale Hilfsorganisationen.
Aus diesem Grund hat der Rhein-Sieg-Kreis selbst auch keine derartige Anlaufstelle eingerichtet, an die man sich bezüglich eines Hilfsangebotes wenden kann. Außerdem wird es seitens des Kreises kein eigenes Spendenkonto geben; auch hier verweisen wir an die etablierten Einrichtungen.
Wer Flüchtlingen eine Unterkunft anbieten will, der kann sich an seine Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden.
Auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie weitere individuelle Informationen rund um das Thema. Unter "Infos der Städte und Gemeinden" werden Sie direkt auf die entsprechende Seite geführt.
Infos über den Rhein-Sieg-Kreis
Hier finden Sie allgemeine Infos über den Rhein-Sieg-Kreis in ukrainischer Sprache:
Регіон Рейн-Зіг (Rhein-Sieg-Kreis) - Стисло та компактно
Регіон Рейн-Зіг (Rhein-Sieg-Kreis) - Тут варто жити
Більш ніж 600.000 людей живуть тут у нас у зеленому краї між Кьольном та Бонном, роблячи тим самим наш регіон одним із найбільших у Німеччині. 19 міст та громад - від Тройсдорфу з його 75.000 мешканців і до Рупіхтероту, де живуть майже 19.000 людей - охоплюють з обох берегів річки Рейн Федеральне місто Бонн. У його сьогодняшній формі регіон Рейн-Зіг існує із 1969 року. Через тодішній комунальний перерозподіл Боннського регіону він отримав свій теперішній розмір та географічні риси. Так колишній регіон Зіг перетворився у регіон Рейн-Зіг.
Сусідство із Федеральним містом Бонн та близькість із метрополією Кьольн, яка налічує мільйон мешканців, робить регіон Рейн-Зіг привабливим не тільки для промислових підприємств. Цей регіон пропонує унікальну комбінацію із кваліфікованих робочих місць та житлових умов на будь-які смаки. Багато сотень підприємств мають тут свої резиденції. Ця ситуація залишає є виграшною як для підприємств, так і для громадян.
Відмінні транспортні прив‘язки до межі автобанів та швидкісної залізниці ICE разом із сусідніми аеропортами Кьольн-Бонн та Франкфурт-Майн виступають гарантами для інтернаціональної оріентації регіону.
Регіон Рейн-Зіг (Rhein-Sieg-Kreis) - Промисловість
Після переїзду уряду із Бонна до Берліну регіон Реін-Зіг повністю реалізував свій потенціал і розвинувся у привабливе місце розташування для промисловості, науки та дослідництва. Завдяки прямому сусідству із Бонном з його чисельними інституціями ООН регіон також отримує переваги.
Регіон Рейн-Зіг пропонує широку, дуже різноманітну та високоякісну пропозицію освіти, включаючи вищу освіту. Останнім часом науковий регіон Бонн розвинувся у значному обсязі. Завдяки його відмінним інфраструктурним умовам регіон Рейн-Зіг користується незмінно високим попитом у промислових підприємств. Через це у регіоні розвинулась орієнтована на майбутнє промислова структура із високою динамікою зростання. При цьому його головною особливістю є промислове розманіття, пов‘язане із структурою підприємств, переважно невеликих та середніх за розміром.
Завдяки центральному розташуванню підприємствам Рейн-Зіга відкривається ринок із більш ніж 20 мільйонів платоспроможних клієнтів у радіусі 150 километрів. Усі прогнози свідчать про те, що наш регіон і у майбутньому належатиме до регіонів із найвищим потенціалом розвитку у Німеччині.
Регіон Рейн-Зіг (Rhein-Sieg-Kreis) - Відпочинок
Регіон Рейн-Зіг має набагато більше, ніж великий промисловий потенціал. Між краєм передгір‘я Ейфеля на заході та укритими лісами гірськими хребтами Бергішес Ланд на сході, регіон пропонує цікавий та різноманітний культурний та природний ландшафт. Рейн-Зіг пишається великою кількістю різних зон відпочинку та пам‘яток.
Більш ніж 600.000 людей відвідують щорічно регіон Реін-Зіг. Від туристичних магнитів виграють звичайно усі мешканці регіону. Ми маємо велику кількість маршрутів для піших проулянок, як наприклад "Природний підйом Зіг" (Натурстеіг Зіг), Вогневий шлях (Фойер Руте), Маршрут Бетховена та Яблуневий маршрут.
Велика кількість велосипедних доріжок додає великого плюсу у забезпеченнi якості життя, - чи то по дорозі на роботу, до спорту або на екскурсію разом iз родиною.
Не тільки завдяки своїй близькості до Федерального міста Бонн регіон Рейн-Зіг пропонує різноманітність у культурному житті. Так, із музикального боку, це насамперед народжений у Бонні всесвітньо відомий композитор Людвіг ван Беетховен та уродженець Зігбурга, автор дитячої опери-казки "Хензель та Гретель", Енгельберт Хумпердінк. Музика цих композиторів завжди виконується на багатьох концертах. Рейн-Зіг із його різноманітними музеями, від Будинку Історії Федеративної Республіки Німеччина до унікального у Європі Музею Ілюстрацій Дитячої Книги у місті Тройсдорф пропонує цікаву інформацію на будь-який смак.
Infos unserer Städte und Gemeinden
Vor Ort ist in unseren Gemeinden und Städten schon viel passiert, um den Menschen aus der Ukraine zu helfen. Wer Solidarität zeigen und sich engagieren möchte, kann sich auf der Internetseite seiner Kommune darüber informieren, ob es dort aktuell Bedarf an Hilfe gibt.
- Gemeinde Alfter (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Bad Honnef (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Bornheim (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinde Eitorf (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Hennef (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Königswinter (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Lohmar (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Meckenheim (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinde Much (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Niederkassel (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Rheinbach (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinde Ruppichteroth (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Sankt Augustin (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Siegburg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinde Swisttal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Troisdorf (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinde Wachtberg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinde Windeck (Öffnet in einem neuen Tab)