Inhalt anspringen
Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 7. Februar 2020

Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“

In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 4.4.2017 wurde die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ beschlossen. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg- Kreises hat nun einen Vorentwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 12.12.2019 die Planungsgrundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. In diesem Verfahrensschritt werden die Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze und Ziele der Planung informiert. In den Planunterlagen ist ersichtlich, ob Eigentumsflächen oder die Interessen von der Planung betroffen sind. Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, bereits in einem sehr frühen Planungsentwurfsstadium ihre Belange in zukünftige Entscheidungen einzubringen. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1, Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).

Das Plangebiet umfasst Teilgebiete der Städte Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin und Lohmar. Der derzeit rechtskräftige Landschaftsplan Nr. 7 soll in seiner Abgrenzung im Osten um einen Teilbereich der Stadt Siegburg erweitert werden. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Karte Geltungsbereich LP 7

Der Vorentwurf besteht aus

  • einem Text
  • der Entwicklungskarte
  • der Festsetzungskarte und
  • der Anlagekarte

Die Festsetzungskarte wird für jede Kommune zusätzlich im Maßstab 1:10.000 bereit gestellt.

Die Dokumente können durch Klicken auf die Links am Ende des Textes heruntergeladen und eingesehen werden.

Zusätzlich kann der Vorentwurf beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Flur vor dem Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 15.00 Uhr nach telefonischer Absprache (Tel. 02241- 13 2508) eingesehen werden.
Der Plan kann ebenfalls im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises eingesehen werden (Link siehe unten).
Die Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit vom 7. Februar 2020 bis zum 3. April 2020 (einschließlich) Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser- Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Hierfür kann das vorliegende Formular verwendet werden (Link siehe unten).

Eine Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung findet statt

  • in Siegburg am 19.März.2020, 18.00 Uhr, Rathaus Siegburg, Großer Sitzungssaal, 1. Etage, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg,
  • in Troisdorf am 3. März 2020, 18.00 Uhr, Rathaus Troisdorf, Sitzungssaal B, 5. OG, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf
  • in Sankt Augustin am 10. März 2020, 18.00 Uhr, Rathaus Sankt Augustin, Kleiner Ratssaal, EG, (Eingang Marktplatte), Markt 1, 53757 Sankt Augustin
  • in Lohmar am 11. März 2020, 18.00 Uhr, Rathaus Lohmar, Ratssaal, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar

Die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz – Bürgersprechstunde -  besteht zudem

  • in Siegburg am 30. März 2020, 14-18.00 Uhr, Rathaus Siegburg, Raum 418, 4. Etage, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg
  • in Troisdorf am 12. März 2020, 14-18.00 Uhr, Rathaus Troisdorf, Raum 324, 3. OG, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf
  • in Sankt Augustin am 11. März 2020, 13.30-16.00 Uhr, Rathaus Sankt Augustin, Raum 406, 4. Etage, Markt 1, 53757 Sankt Augustin
  • in Lohmar am 23. März 2020, 14-18.00 Uhr, Rathaus Lohmar, Raum 218, Hauptstraße 27, 53797 Lohmar.


Veränderungsverbot
Gemäß § 48 Landesnaturschutzgesetz sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zur Zeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten der Landschaftspläne weiter.

Bereitgestellte Links:

  • Text Vorentwurf LP 7
  • Entwicklungskarte Vorentwurf LP 7
  • Festsetzungskarte Vorentwurf LP 7
  • Anlagekarte Vorentwurf LP 7
  • Festsetzungskarte Vorentwurf LP7 Lohmar
  • Festsetzungskarte Vorentwurf LP7 Sankt Augustin
  • Festsetzungskarte Vorentwurf LP7 Siegburg
  • Festsetzungskarte Vorentwurf LP7 Troisdorf
  • Geoportal
  • Formular für Anregungen und Bedenken


Siegburg, den 3.2.2020

gez. Schuster
Der Landrat


Aktuelle Information

Verlängerung der Beteiligungsfrist

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Ausbreitung des Coronavirus werden die Veranstaltungen zur Bürgerinformation und die Bürgersprechstunden im Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ abgesagt.

Der Zeitraum für die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird verlängert. Das Einbringen von Anregungen und Bedenken zu dem vorliegenden Vorentwurf ist nun bis zum 19.Juni 2020 möglich.

Da ein Zutritt in das Kreishaus für Bürgerinnen und Bürger derzeit nicht möglich ist, bietet das Amt für Umwelt- und Naturschutz die Möglichkeit einer telefonischen Beratung unter 02241 / 132508 an. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an Frau Lwowski: sabine.lwowskirhein-sieg-kreisde oder Herrn Persch: georg.perschrhein-sieg-kreisde senden.

Sollte eine persönliche Beratung im Kreishaus wieder möglich sein, werde ich an dieser Stelle informieren.

 

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.