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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 23. September 2020

Erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“

In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 4.4.2017 wurde die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ beschlossen. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat nun einen Vorentwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 12.12.2019 die Planungsgrundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde bereits im Zeitraum vom 7.2.-19.6.2020 durchgeführt. Da die in diesem Zeitraum geplanten Termine zur Bürgerinformation (Bürgerversammlungen und Bürgersprechstunden) aufgrund der Corona-Pandemie teilweise nicht durchgeführt werden konnten, wird nun vom 3.10.-2.11.2020 eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze und Ziele der Planung werden im Folgenden Planunterlagen veröffentlicht, aus denen ersichtlich ist, ob Eigentumsflächen oder die Interessen von der Planung betroffen sind. Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, bereits in einem sehr frühen Planungsentwurfsstadium ihre Belange in zukünftige Entscheidungen einzubringen. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1, Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).

Das Plangebiet umfasst Teilgebiete der Städte Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin und Lohmar. Der derzeit rechtskräftige Landschaftsplan Nr. 7 soll in seiner Abgrenzung im Osten um einen Teilbereich der Stadt Siegburg erweitert werden. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. 

Karte Geltungsbereich LP 7

Der Vorentwurf besteht aus 

  • einem Text 
  • der Entwicklungskarte
  • der Festsetzungskarte und 
  • der Anlagekarte 

Die Festsetzungskarte wird für jede Kommune zusätzlich im Maßstab 1:10.000 bereitgestellt.

Die Dokumente können durch Klicken auf die Links am Ende des Textes heruntergeladen und eingesehen werden.

Zusätzlich kann der Vorentwurf beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Flur vor dem Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 15.00 Uhr nach telefonischer Absprache (Tel. 02241- 13 2508) eingesehen werden.

Der Plan kann ebenfalls im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises eingesehen werden (Link siehe unten).

Die Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit vom 3. Oktober 2020 bis zum 2. November 2020 (einschließlich) Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Hierfür kann das vorliegende Formular verwendet werden (Link siehe unten). 

Eine Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung findet statt 

  • in Siegburg am 6.10.2020, 18.00 Uhr, Rathaus Siegburg, Großer Sitzungssaal, 1. Etage, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg,
  • in Troisdorf hat die Bürgerinformationsveranstaltung am 3.3.2020 stattgefunden
  • in Sankt Augustin am 1.10.2020, 18.00 Uhr, Technisches Rathaus Sankt Augustin, Sitzungssaal 4.15, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin,

Die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz – Bürgersprechstunde -  besteht zudem 

  • in Siegburg am 19.10.2020, 14-18.00 Uhr, Kreishaus Raum 7.21, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg 
  • in Troisdorf am 27.10.2020, 14-18.00 Uhr, Rathaus Troisdorf, Raum E 25, Erdgeschoss, Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf
  • in Sankt Augustin am 5.10.2020, 14-18.00 Uhr, Technisches Rathaus, Raum 2.08, An der Post 19, 53757 Sankt Augustin 

In Lohmar wird eine Bürgerinformationsveranstaltung und eine Bürgersprechstunde zu einem späteren Zeitpunkt, verbunden mit einer erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung stattfinden. 

Aufgrund der Corona-Pandemie bitte ich folgendes zu beachten:

  • Beim Betreten und Verlassen der öffentlichen Gebäude muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden;
  • aufgrund der Abstandsregel stehen nur eingeschränkt Plätze zur Verfügung;
  • um Wartezeiten zu vermeiden und die Abstandsregeln einhalten zu können, wird bei der Bürgersprechstunde um eine Terminvereinbarung Tel. 02241- 13 2508 gebeten;
  • auf das „Formular für Anregungen und Bedenken“ (Link siehe unten) und die Möglichkeit der postalischen Einsendung der Anregungen und Bedenken wird verwiesen.

Veränderungsverbot

Gemäß § 48 Landesnaturschutzgesetz sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zur Zeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten der Landschaftspläne weiter.

Siegburg, 23. September 2020

Der Landrat
gez. Schuster

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